Busse für falsches Lesen
Tücken nummerierter Parkfelder
Wer auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die Nummer des Feldes falsch abliest und beim Bezahlen so eingibt, ist wegen «fahrlässigen Nichtingangsetzens der Parkuhr» mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen (Art. 48 Abs. 6 Signalisationsverordnung).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare