Urteilsbesprechung: Alles auf Zucker!?
Deklarationsvorschriften beim Vertrieb von Apfelsäften (Urteil 2A.307/2006 vom 7. Dezember 2006)
Zwei Jahre nach der gutgeheissenen Beschwerde in Sachen «Ramseier und Orangensaft» musste sich das Bundesgericht erneut mit Deklarationsvorschriften bei Fruchtsäften auseinandersetzen. Entgegen seiner Argumentation im ersten Entscheid hiess es die Beschwerde gut und ermächtigte somit die Apfelsaftproduzenten, ihre Produkte mit dem Hinweis «ohne Zuckerzusatz» anzupreisen. Dies obwohl grundsätzlich jede Zuckerzugabe (inkl. Glucose und Fructose) in selbigem verboten ist. Legitimiert das Bundesgericht so die Apfelsaftproduzenten, als schlitzohrige «Jackie Zucker» aufzutreten und die Konsumenten mit vermeintlich orthodoxen Lebensmittelregeln zu blenden?
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Rechtsquellen
- III. Akzessorische Überprüfung?
- IV. Auslegung der relevanten Normen und das Täuschungsverbot
- V. Gesamtwürdigung des Entscheides
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