Ehebruch im Wandel der Zeit
Kein Delikt, aber ehrenrühriges Verhalten
Auch wenn ein Ehebruch heute nicht mehr strafbar ist, bleibt nach Auffassung des Bundesgerichts der Vorwurf ehrverletzend, jemand verstosse gegen die eheliche Treuepflicht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare