Neues Zollrecht tritt auf den 1. Mai 2007 in Kraft
Der Bundesrat hat am 4. April 2007 das neue Zollrecht auf den 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Das neue Recht bringt wesentliche Verfahrenserleichterungen für die schweizer Wirtschaft und beseitigt unnötige formale Barrieren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Gleichzeitig werden Unterschiede zum Zollrecht der Europäischen Union weitgehend beseitigt.
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