Besserer Schutz der Konsumenten vor missbräuchlicher Preselection
Um die Konsumenten besser vor einem unerwünschten Wechsel des Festnetzanbieters zu schützen, hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vorschriften für die automatische Anbieterauswahl geändert (Carrier Preselection). Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2007 in Kraft. Die Anbieter haben zum Teil drei Monate Zeit, um die Massnahmen umzusetzen.
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