Jusletter

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei Umsetzung von Motionen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei Umsetzung von Motionen, in: Jusletter 5. März 2007
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats möchte gemäss ihrem Bericht vom 12. Januar 2007 dem parlamentarischen Motionsrecht mehr Nachachtung verschaffen. Dazu sollen die Berichterstattungs- und die Begründungspflichten des Bundesrates verschärft werden, falls dieser eine angenommene Motion ausnahmsweise nicht erfüllen will.

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