Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei Umsetzung von Motionen
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats möchte gemäss ihrem Bericht vom 12. Januar 2007 dem parlamentarischen Motionsrecht mehr Nachachtung verschaffen. Dazu sollen die Berichterstattungs- und die Begründungspflichten des Bundesrates verschärft werden, falls dieser eine angenommene Motion ausnahmsweise nicht erfüllen will.
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