Längere Verjährungsfristen bei Sexual- und Gewaltdelikten an Kindern
Kindern unter 16 Jahren, die Opfer von schweren Sexual- und Gewaltdelikten werden, soll eine längere Bedenkfrist eingeräumt werden, ob sie Anzeige erstatten wollen. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2007 als indirekten Gegenvorschlag zur Unverjährbarkeitsinitiative neue Verjährungsregeln in die Vernehmlassung geschickt.
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