Jusletter

Keine Rente während Untersuchungshaft

Praxis gegen den Wortlaut des Gesetzes

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Rente während Untersuchungshaft, in: Jusletter 5. Februar 2007
Wer für drei Monate oder länger in Untersuchungshaft genommen wird, verliert für die Dauer des Freiheitsentzugs seinen Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung.

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