Zulässige anonyme Zeugenaussage
Kritik an Kassationsgericht und Gerichtshof für Menschenrechte
Die auf die Rechtsprechung aus Strassburg abgestützte Auffassung des Zürcher Kassationsgerichts, wonach anonyme Zeugenaussagen zwar formell zulässig sind, praktisch aber nicht zum Tragen kommen dürfen, verstösst gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
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