Schutz für Opfer häuslicher Gewalt ab 1. Juli 2007 verbessert
Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2006 die neuen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Dieser Termin räumt den Kantonen die erforderliche Zeit für den Erlass ihrer Ausführungsbestimmungen ein.
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