Teilweises Inkrafttreten des AsylG am 1. Januar 2007
Da gewisse Probleme im Asylbereich nach einer raschen Lösung rufen, hat der Bundesrat beschlossen, einen Teil der vom Volk am 24. September 2006 mit grosser Mehrheit gutgeheissenen Gesetzesänderungen sowie mehrere Vollzugsverordnungen bereits am 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen.
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