Nur teilweise Gewährleistung der Genfer Kantonsverfassung
Die Änderung der Verfassung des Kantons Genf, welche die Schaffung eines Rechnungshofes vorsieht, ist insgesamt mit dem Bundesrecht vereinbar. Die Bestimmung, welche die Wahl an den Rechnungshof Laien vorbehält, widerspricht allerdings dem übergeordneten Recht.
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