Jusletter

Heimarzt im Luzerner Todespfleger-Fall wegen fahrlässiger Tötung gebüsst

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Heimarzt im Luzerner Todespfleger-Fall wegen fahrlässiger Tötung gebüsst, in: Jusletter 4. September 2006
Der ausserordentliche Amtsstatthalter Hermann Näf, Erstfeld, hat die Untersuchung gegen Mitarbeiter der Luzerner Polizei, der Untersuchungsbehörden und des Betagtenzentrums Eichhof abgeschlossen. Der damalige Heimarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung mit einer Busse von 15’000 Franken bestraft. Die Verfahren gegen den zuständigen Amtsstatthalter, den Chef der Kriminalpolizei und gegen den damaligen Heimleiter wurden eingestellt.

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