Hooligan-Gesetz ab 1. Januar 2007
Die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I) können ab 1. Januar 2007 angewendet werden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
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