Meinungsfreiheit hat auch in Internetforen Vorrang
Das OLG Hamburg entschied im nachfolgend wiedergegebenen Urteil 7 U 50/06 vom 22. August 2006, dass eine generelle Verpflichtung des Forenbetreibers (in casu heise.de) zu vorherigen «Eingangskontrollen» bei Internetforen verfassungswidrig wäre. Weiter führt das Gericht aus, wann eine «spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers» angemessen sei.
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