Jusletter

Nicht zwingend der Name der Mutter

Ausnahmsweise dürfen aussereheliche Kinder wie der Vater heissen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Nicht zwingend der Name der Mutter, in: Jusletter 17. Juli 2006
Wächst ein ausserehelich geborenes Kind beim Vater auf, dem auch die elterliche Sorge zugesprochen wurde, kann ihm gestattet werden, den Familiennamen seines Vaters statt den seiner Mutter zu tragen.

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