Flüchtlingseigenschaft bei nichtstaatlicher Verfolgung
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat in einem Grundsatzurteil vom 8. Juni 2006 ihre Rechtsprechung zur flüchtlingsrechtlichen Relevanz nichtstaatlicher Verfolgung geändert und sich für den Wechsel zur Schutztheorie entschieden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare