Konkurs und Liquidation sind rechtens
Beschwerde der Genossenschaft WIN und WEG abgewiesen
Die Eidgenossische Bankenkommission (EBK) hat am 25. November 2005 über die WIN und WEG Genossenschaft in Biel zu Recht den bankenrechtlichen Konkurs eröffnet, weil sie sich unerlaubt als Bank bezeichnet und gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hat.
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