Des Apothekers Hausmittelchen
Nach eigener Formel für die eigene Kundschaft hergestellte Medizin
Die in Apotheken oder Drogerien abgegebenen sogenannten Hausspezialitäten sind laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht generell von der heilmittelrechtlichen Zulassungspflicht ausgenommen.
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