Jusletter

Transportstuhl zu Schrott gefahren

Trotz vorsätzlicher Sachbeschädigung keine fristlose Entlassung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Transportstuhl zu Schrott gefahren, in: Jusletter 27. März 2006
Eine fristlose Entlassung und die ihr vorangegangene Abmahnung müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts in thematischem Zusammenhang stehen.

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