Pferde stolpern oft
Schleudertrauma war kein Unfall
Die Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Frage, wann ein Ereignis sozialversicherungsrechtlich als Unfall gilt und wann nicht, ist um ein Kapitel reicher: Verletzt sich ein Reiter, weil sein Pferd stolpert, liegt kein Unfall im Rechtssinn vor.
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