Schweizer Presserat zum Karikaturenstreit: Abdruck von Beispielen zur Illustration zulässig
Medienethisch ist es erlaubt, Berichte zur Auseinandersetzung über die Mohammed-Karikaturen angesichts der weltweiten Kontroverse mit Belegbeispielen zu illustrieren. Der Presserat wird zudem das Grundsatzproblem, inwieweit hier generelle berufsethische Schranken der Meinungsäusserungs- und Kunstfreiheit bestehen und insbesondere auch bei Karikaturen auf die Empfindlichkeiten von Religionsgemeinschaften, ethnischen und gesellschaftlichen Minderheiten usw. Rücksicht zu nehmen ist, von sich aus aufgreifen und zum Gegenstand einer Stellungnahme machen.
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