Patent und Register
Armenanwalt im Verwaltungsverfahren
Im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren können laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) grundsätzlich nur patentierte Rechtsanwälte als unentgeltlicher Rechtsbeistand zugelassen werden, die «sinngemäss die persönlichen Voraussetzungen für einen Registereintrag im Sinne von Art. 8 Abs. 1 des Anwaltsgesetzes erfüllen».
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