Abgelehnte Einbürgerung
Begründungspflicht nicht verletzt
Das Bundesgericht hat die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs eines Ehepaars und von dessen drei minderjährigen Kindern durch die Gemeindeversammlung von Mellingen für verfassungsmässig erklärt und eine staatsrechtliche Beschwerde der Betroffenen abgewiesen.
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