Jusletter

Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen – sofern Anbieter gewerbetreibend

Urteil (VIII ZR 375/03) des BGH vom 3. November 2004

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Jurius, Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen – sofern Anbieter gewerbetreibend, in: Jusletter 30. Januar 2006
Der deutsche Bundesgerichtshof gesteht im Urteil VIII ZR 375/03 vom 3. November 2004 Konsumenten das zweiwöchige Widerrufsrecht (§ 312 d BGB) auch bei Internet-Versteigerungen zu, soweit es sich beim Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB) bei Versteigerungen greift nach Meinung des BGH nicht. Der Verbraucherschutz bei Fernabsätzverträgen, bei denen der Käufer die Ware nicht sieht, habe Vorrang.

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