Geltendes Recht genügt Ansprüchen des E-Comerce
Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der GPK
Das geltende Recht genügt den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats fest.
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