Botschaft zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative verabschiedet
Besserer Schutz vor extrem gefährlichen Straftätern
Die Gesellschaft soll besser vor extrem gefährlichen, untherapierbaren Straftätern geschützt werden, ohne dass dabei die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) missachtet werden. Dies soll die Umsetzung der Verwahrungsinitiative ermöglichen. Der Bundesrat hat am 23. November die entsprechende Botschaft verabschiedet.
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