Keine Überdosis auf Krankenschein
Indikation und Abgabemenge verbindlich
Die Krankenkassen müssen grundsätzlich nicht für die Mehrkosten aufkommen, die entstehen, weil ein Medikament in einer höheren Dosis abgegeben wird, als der Hersteller empfohlen und die Swissmedic genehmigt hat.
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