Einsprache per E-Mail
Frist zur Verbesserung ansetzen
Das Bundesgericht wirft der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden überspitzten Formalismus vor, weil es einem Beschuldigten, der eine Einsprache gegen einen Strafbefehl per E-Mail erhoben hatte, keine Nachfrist zur Verbesserung seiner Eingabe angesetzt hatte. Das Verhöramt machte geltend, die fragliche E-Mail sei gar nie eingegangen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare