Jusletter

Einsprache per E-Mail

Frist zur Verbesserung ansetzen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Einsprache per E-Mail, in: Jusletter 19. September 2005
Das Bundesgericht wirft der Obergerichtskommission des Kantons Obwalden überspitzten Formalismus vor, weil es einem Beschuldigten, der eine Einsprache gegen einen Strafbefehl per E-Mail erhoben hatte, keine Nachfrist zur Verbesserung seiner Eingabe angesetzt hatte. Das Verhöramt machte geltend, die fragliche E-Mail sei gar nie eingegangen.

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