Verkehrssignal am linken Strassenrand
Verbindlich, sofern gut erkennbar
Auch vorschriftswidrig aufgestellte Verkehrssignale müssen befolgt werden, sofern sie leicht und rechtzeitig erkennbar sind. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine lediglich auf der linken Strassenseite signalisierte Zone mit Tempo 30 km/h an der Zinggentorstrasse in der Stadt Luzern zu beurteilen hatte.
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