Freies Geleit für Adamow
Das letzte Wort hat das Bundesgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verlangt die Freilassung des auf Anordnung des Bundesamts für Justiz in Auslieferungshaft sitzenden russischen Ex-Ministers Jewgeni Adamow, um dessen Auslieferung sich sowohl die Vereinigten Staaten von Amerika als auch sein Heimatstaat Russland bemühen. Grund für den überraschenden Entscheid der Beschwerdekammer, der innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden kann, ist Adamows Anspruch auf freies Geleit.
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