Jusletter

Krankenversicherung: Fünf komplementärmedizinische Leistungen werden nicht in die Grundversicherung aufgenommen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Krankenversicherung: Fünf komplementärmedizinische Leistungen werden nicht in die Grundversicherung aufgenommen, in: Jusletter 6. Juni 2005
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat beschlossen, die Leistungspflicht der Krankenversicherer für anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle Chinesische Medizin aufzuheben. Damit läuft die provisorische Leistungspflicht auf den 30. Juni 2005 aus.

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