Jusletter

Kürzung der Renten von Witwe und Waise

Unfall mit Alkohol und ohne Gurt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: fel., Kürzung der Renten von Witwe und Waise, in: Jusletter 6. Juni 2005
Kürzt oder verweigert die Unfallversicherung ihre Leistungen wegen eines Selbstverschuldens, muss dies von der Pensionskasse nicht ausgeglichen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern auch dann, wenn Leistungen an Hinterbliebene gekürzt werden, die ihrerseits kein Verschulden am Unfall trifft.

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