Jusletter

Zufahrt ist nicht Durchfahrt

Fahrverbot mit Ausnahmen für Taxis

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Zufahrt ist nicht Durchfahrt, in: Jusletter 23. Mai 2005
Wird ein allgemeines Fahrverbot mit dem Vorbehalt «Zufahrt für Taxis gestattet» versehen, bedeutet das nicht, dass ein Taxi die Strasse beliebig durchfahren darf. Laut einem Urteil des Bundesgerichts ist das Fahrverbot nur dann nicht zu beachten, wenn ein Kunde in die fragliche Strasse gebracht oder von dort abgeholt wird.

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