Überprüfung der Long Term Strategy AG
Teilsieg für das Aufsichtsamt
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat im Zusammenhang mit der Überprüfung der Rentenanstalt-Tochtergesellschaft Long Term Strategy AG (LTS) gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Konzernleitung offenbar doch keine Gehörs- und Mitwirkungsrechte verletzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare