Sex mit Patientin als Kunstfehler
Freispruch für Psychiater aufgehoben
Das Bundesgericht wirft einem Psychiater, der eine sexuelle Beziehung zu einer Patientin aufgenommen hatte, einen schweren ärztlichen Kunstfehler vor und verlangt eine Bestrafung wegen der Ausnützung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 Strafgesetzbuch).
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