Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassungen – GL-SO-BL-SH-GR-VS-JU
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
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