Falsche Preisangabe im Online-Shop – Kaufvertrag trotz Bestätigungsmail anfechtbar
Urteil (VIII ZR 79/04) des BGH vom 26. Januar 2005
Das vorliegenden Urteil VIII ZR 79/04 des BGH vom 26. Januar 2005 äussert sich «zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.» Der Verkäufer könne diesfalls den Kaufvertrag anfechten und rückgängig machen.
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