Welches ist der Wohnkanton?
Massgeblich ist das zivilrechtliche Domizil
Bei dem im Zusammenhang mit der Übernahme von Spitalkosten durch die Krankenkasse massgeblichen Wohnkanton handelt es sich laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) um den zivilrechtlichen Wohnsitz gemäss Zivilgesetzbuch (Art. 23 ff.).
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