Fünf Richter und ein Staubsauger
Auch Banales wird nicht auf die leichte Schulter genommen
Wer im Supermarkt einen neuen Staubsauger kauft und das alte Gerät im Einkaufswagen in der Tiefgarage zurücklässt, darf nicht wegen unerlaubter Abfallentsorgung verurteilt werden. Zu diesem banalen Schluss gelangten die fünf Richter des bundesgerichtlichen Kassationshofs in Strafsachen nach mehrmonatigem Werweissen und zweimaliger mündlicher Urteilsberatung.
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