Keine Fronarbeit für Hauseigentümer
Verfassungswidriges Gemeinwerkreglement in Grindelwald
Die Gemeinde Grindelwald darf ihre Grundeigentümer nicht dazu verpflichten, unentgeltlich beim Strassenunterhalt und beim Schneeräumen mitzuarbeiten. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde betroffener Hauseigentümer gutgeheissen und das im Dezember 2001 erlassene Grindelwaldner Gemeinwerkreglement aufgehoben.
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