Jusletter

Keine Fronarbeit für Hauseigentümer

Verfassungswidriges Gemeinwerkreglement in Grindelwald

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Fronarbeit für Hauseigentümer, in: Jusletter 10. Januar 2005
Die Gemeinde Grindelwald darf ihre Grundeigentümer nicht dazu verpflichten, unentgeltlich beim Strassenunterhalt und beim Schneeräumen mitzuarbeiten. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde betroffener Hauseigentümer gutgeheissen und das im Dezember 2001 erlassene Grindelwaldner Gemeinwerkreglement aufgehoben.

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