Spät und auf Umwegen
Anerkennung der Vaterschaft
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines knapp 50 Jahre alten Mannes gutgeheissen und verlangt, dass dieser in der Schweiz als Sohn und damit als Erbe eines im Jahre 1999 in Genf verstorbenen Franzosen jüdischer Herkunft anerkannt wird.
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