Zahlungsaufträge ins Fürstentum Liechtenstein nach Art. 13 GwV den Inlandaufträgen gleichgestellt
Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst vom 10.9.2004
Die Kontrollstelle hat am 10. September 2004 die bereits im Februar 2004 in der Rubrik FAQ publizierte Ausnahme zu Art. 13 GwV Kst bezüglich Zahlungsaufträge ins Fürstentum Liechtenstein präzisiert. Danach können solche Zahlungsaufträge neu generell wie Inlandüberweisungen behandelt werden.
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