Streit unter Lernstudios
Weder markenrechtlicher noch firmenrechtlicher Schutz
Die Lernstudio Zürich AG kann für ihre eingetragene Wortmarke Lernstudio keinen markenrechtlichen Schutz beanspruchen. Wie zuvor schon das Handelsgericht des Kantons Zürich hat es nun auch das Bundesgericht abgelehnt, der Einzelfirma Kick Lernstudio für Mathematik Schule für Ergänzungsunterricht Anton Jungen zu verbieten, die Bezeichnung Lernstudio und ihre Internet-Domain www.kicklernstudio.ch zu verwenden.
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