Verweigerte Blutprobe
Ausweisentzug für zwei Monate bestätigt
Das Bundesgericht hat einen zweimonatigen Entzug des Führerausweises für einen Motorradlenker bestätigt, der eine Blutprobe mit der Begründung verweigert hatte, er habe erst nach der Ankunft zu Hause Alkohol getrunken und sei daher nicht angetrunken unterwegs gewesen.
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