Verdeckte Ermittlung wird gesetzlich geregelt
Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Januar 2005 in Kraft
Der Einsatz verdeckter Ermittler in der Schweiz wird klar und einheitlich geregelt. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Das Gesetz gilt für Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Die bis zum Inkrafttreten noch notwendigen Vollzugsvorschriften müssen von Bund und Kantonen bis dahin erlassen werden.
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