Zu Unrecht des Frevels am Wolf verdächtigt
Walliser Kantonsgericht muss Entschädigung neu prüfen
Das Walliser Kantonsgericht muss erneut über die Entschädigungsforderung eines Mannes befinden, der zu Unrecht als vermeintlicher Wolfsfrevler vorübergehend inhaftiert und in ein schliesslich eingestelltes Strafverfahren verwickelt worden, war. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, in dem das voreilige Vorgehen der kantonalen Behörde als willkürlich gewertet wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare