Kostendeckende Gebühren im Ausländer- und Bürgerrecht
Der Bundesrat hat am 19. November 2003 die Anpassung von zwei Gebührenverordnungen im Bereich des Ausländerrechts und der erleichterten Einbürgerung gutgeheissen. Die Änderungen entsprechen dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren und treten am 1. Januar 2004 in Kraft.
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