Parkverbot für Motorräder in der Fussgängerzone
In Fussgängerzonen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichts auf öffentlichem Grund, der nicht eigens dafür vorgesehen und markiert ist, keine Motorräder abgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn das Gefährt innerhalb der Fussgängerzone nicht gefahren, sondern gestossen wurde.
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