Bundesrat entlastet Unternehmungen um Entlassungen zu vermeiden
Der Bundesrat hat am 19. September 2003 beschlossen, die Karenzfrist für Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung zu reduzieren. Er trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten ist.
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